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Um sicherzustellen, dass nach den infolge der Corona-Virus-Epidemie verl?ngerten Fr¨¹hlingsfest-Ferien die Arbeit allm?hlich wieder anlaufen kann, fordert das chinesische Arbeits- und Sozialministerium Unternehmen auf, mit ihren Angestellten flexible M?glichkeiten f¨¹r die Arbeit zu vereinbaren. Ein entsprechendes Circular hat das Ministerium am 7. Februar ver?ffentlicht. Wenn aufgrund von Quarant?nema?nahen die Unternehmen ihre regul?re Arbeit nicht aufnehmen k?nnen, sind sie angehalten mit ihren Mitarbeitern nach M?glichkeit Home-Office-Varianten zu vereinbaren. Die Unternehmen k?nnen aber auch die Mitarbeiter bitten, den Jahres- oder unbezahlten Urlaub zu nehmen.
Unternehmen, die ihre T?tigkeit wieder aufnehmen konnten, sollen mit ihren Mitarbeitern flexible Arbeitszeiten vereinbaren. Beispielsweise ist es m?glich zu arrangieren, dass reihum eine Notbesetzung im Unternehmen sichergestellt ist und ansonsten im Home-Office gearbeitet wird. Unternehmen sind zudem verpflichtet, die notwendigen Schutzma?nahmen zu ergreifen und umzusetzen, um die Mitarbeiter vor Ansteckungen zu sch¨¹tzen.
Klargestellt wird des Weiteren, dass K¨¹ndigungen von Mitarbeitern unzul?ssig sind, wenn die Mitarbeiter aufgrund staatlicher Quarant?ne-Ma?nahmen nicht arbeiten k?nnen. Sollte sich aber ein Arbeitnehmer weigern, nach Wiederbeginn der Arbeit des Unternehmens aus Gr¨¹nden des Eigenschutzes die T?tigkeit wieder aufzunehmen, k?nnen die vom Gesetz vorgesehenen Sanktionen erhoben werden. Sollten Massenentlassungen unausweichlich sein, sind die Unternehmen verpflichtet entsprechende Sozialpl?ne zu beschlie?en.
Unzul?ssig ist es, die Geh?lter im ersten Monat nach Einstellung der Gesch?ftst?tigkeit infolge der Quarant?ne-Ma?nahmen zu k¨¹rzen oder nicht zu zahlen. Muss die Gesch?ftst?tigkeit l?nger eingestellt werden, m¨¹ssen die Unternehmen den Mitarbeitern die durchschnittlichen monatlichen Lebenshaltungskosten der jeweiligen Region zahlen. Zul?ssig ist, mit den Angestellten zu vereinbaren, Geh?lter zu k¨¹rzen und Arbeitszeiten flexible zu gestalten, um den Arbeitsmarkt zu stabilisieren. Voraussetzung daf¨¹r ist die Zustimmung der Angestellten. Sind Angestellte gezwungen, sich zu isolieren, darf darauf keine K¨¹rzung der Geh?lter folgen. Au?erdem wurde erkl?rt, dass Angestellte w?hrend der verl?ngerten Feiertage zum Fr¨¹hlingsfest bezahlt freigestellt werden mussten. Sollte es notwendig sein, trotzdem zu arbeiten, m¨¹ssen sie mit 200 Prozent entlohnt werden.
Das Circular enth?lt weitere Ma?nahmen zur Unterst¨¹tzung der Unternehmen, beispielsweise bei der Personalbeschaffung oder der Umsetzung von Quarant?ne-Auflagen. Unter anderem sollen unter bestimmten Bedingungen die Gewerkschaftsbeitr?ge zur¨¹ckgezahlt werden k?nnen. Zu staatlichen Plattformen f¨¹r die berufliche Qualifikation von Mitarbeitern soll kostenloser Zugang gew?hrt werden.
Auf der Website der Kanzlei TaylorWessing ist das Circular in englischer ¨¹bersetzung
