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Nach Informationen der Staatlichen Einreisebeh?rde wird ab 1. Januar 2019 in f¨¹nf weiteren St?dten die Aufenthaltsdauer bei Einreise mit einem Transitvisum auf 144 Stunden verdoppelt: Xiamen, Qingdao, Wuhan, Chengdu und Kuming. F¨¹r Qingdao gilt dann au?erdem, dass Reisende in dieser Zeit in der gesamten Provinz Shandong unterwegs sein k?nnen.
Seit 2013 k?nnen B¨¹rger aus 53 L?ndern, darunter Deutschland, an ausgew?hlten Flugh?fen Chinas ein Transitvisum beantragen. Voraussetzung ist die Vorlage eines g¨¹ltigen Tickets f¨¹r den Weiterflug in ein Drittland. Ein- und Ausreisen aus beziehungsweise in dasselbe Land sind ausgeschlossen. Der Weiterflug in das Drittland muss von Flughafen der Einreise aus erfolgen
